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ARCHIV 2003 – 2017

Zur kapitalistischen Freizügigkeit

Seit einigen Tagen diskutiert „Deutschland“ mehr oder weniger über die öffentliche Kampagne der CSU gegen einen Teil der Migranten, für die die sogenannte Freizügigkeit nicht gedacht ist. Ich verstehe Herrn Seehofer, der über das Echo erstaunt ist, oder sich zumindest erstaunt gibt. Denn tatsächlich findet sich die Stammtischparole „Wer betrügt, der fliegt“ auch im Koalitionsvertrag, den CDU, CSU und die Spezialdemokraten von der SPD verzapft und unterzeichnet haben. Wenn auch anders, nämlich politisch korrekt formuliert.

„Wir wollen die Akzeptanz für die Freizügigkeit in der EU erhalten. Wir werden deshalb der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenwirken … Wir wollen im nationalen Recht und im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben durch Änderungen erreichen, daß Anreize für Migration in die sozialen Sicherungssysteme verringert werden. Dafür sind ein konsequenter Verwaltungsvollzug, die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Zoll und Behörden vor Ort, ein besserer behördlicher Datenaustausch, die Ermöglichung von befristeten Wiedereinreisesperren sowie aufsuchende Beratung notwendig.“

Wenn der Herr Roth, seines Zeichens Staatsministers für Europa im Auswärtigen Amt und „Sozialdemokrat“, der CSU nun vorwirft, sie habe „Europa nicht verstanden“, und sein Chef und Parteikollege, der Außenminister Steinmeier erklärt, daß dieses Infragestellen der „Freizügigkeit“ Europa und Deutschland schade, so sind beide entweder sehr vergeßlich oder sie stellen sich absichtlich dumm. Denn was da auf Seite 108 steht, bedeutet in aller Kürze: „Wer betrügt, der fliegt“. Zudem dürfte den beiden „Sozialdemokraten“ bekannt sein, daß die Innenminister Großbritanniens, Hollands, Österreichs und Deutschlands(!) bereits im April des vergangenen Jahres vor der Zuwanderung aus Bulgarien und Rumänien „warnten“, getrieben von der Intention, die „freie Wahl“ des Arbeitsortes einzuschränken.

Ganz will die CSU aber auch nicht auf Demagogie und Hetze verzichten, was ihre Forderung nach einer dreimonatigen Sperre für Migranten beim Hartz-IV-Bezug bewies. Denn diese Sperre gibt es längst.

Im Abschnitt 4 des Koalitionsvertrages („Zusammenhalt der Gesellschaft“) tauchen die Begriffe „Armutswanderung“ und „Flüchtlingsschutz“ auf. Mit ihnen suggeriert man eine Bedrohung durch Zuwanderung in die Sozialsysteme, während man gleichzeitig osteuropäischen EU-Bürgern pauschal unterstellt, daß diese nur in der Absicht kommen, Sozialleistungen zu mißbrauchen. Die bürgerlichen Medien halfen tatkräftig dabei, den bisher ungebräuchlichen Begriff „Armutsmigration“ unter’s Volk zu bringen, während man offen chauvinistische Formulierungen zu vermeiden sucht. So schürt man Ressentiments und Angst, damit sich die bürgerlichen Parteien um so besser als Wahrer des „gesellschaftlichen Zusammenhalts“ präsentieren können. Natürlich ist das ebenfalls Demagogie. Zum anderen mußte die Bundesregierung zugeben, daß ihre Rolle als Beschützer des „gesellschaftlichen Zusammenhalts“ gegen die Zugewanderten aktuell gar nicht gefragt ist. Auf eine Anfrage der LINKE-Fraktion erklärte sie nämlich, daß nur ein geringer Teil der bisher Zugewanderten auf Sozialleistungen angewiesen ist, und auch von einem massenhafte Bezug von Kindergeld nicht die Rede sein kann.

Nun mag es Leute geben, die meinen, daß dies nur den Stand vor der nun geltenden „Freizügigkeit“ spiegelt, und insofern ein blödes Argument ist. Das mag sein. Doch ein Argument, das dagegen, und also für die geschürten Ressentiment spricht, gibt es bislang eben nicht. Und selbstverständlich führt diese „Freizügigkeit“ auch zu zusätzlichen Belastungen des noch vorhandenen Sozialsystems, doch wer dies als Diebstahl an den „Inländern“ bezeichnet, der dürfte sich den Applaus von Rechts redlich verdient haben. Denn ganz offensichtlich bestreitet er den dauerhaft in Deutschland lebenden Migranten die notwendige volle rechtliche Gleichstellung, wozu auch die gleichen Rechte auf dem Arbeitsmarkt und der gleichberechtigte Zugang zu den Sozialsystemen gehören. Es mag ja sein, daß diese Sozialsystem bisher von den „Inländern“ finanziert wurden (wobei mir nicht ganz klar ist, ob mit diesem Begriff auch unsere ausländischen Mitbürger und Bürger mit einem sogenannten Migrationshintergrund gemeint sind – was den inkriminierenden Vorwurf aber noch unverständlicher machen würde), doch spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Migrant tatsächlich Arbeit“nehmer“ ist, finanziert er auch diese soziale Absicherung mit. Der Autor, der den Migranten Diebstahl an den „Inländern“ vorwirft, erkennt zwar, daß die bürgerlichen Parteien erneut auf der Klaviatur des „divide et impera“ (teile und herrsche“) spielen, merkt aber nicht, daß auch er in diese Saiten greift.

In den meisten Blogs und Zeitungen, die ich lese, wird der Begriff „Arbeitnehmerfreizügigkeit“ nicht in Hochkommata gesetzt. Wobei man selbst den Begriff „Arbeitnehmer“ nur in Gänsefüßchen schreiben sollte, was in der Kombination aber ein wenig unübersichtlich wirkt. Die „Freizügigkeit“, die die herrschende Klasse meint, ist von ähnlichem Charakter wie die „Freiheit“, von der der Pfaffe Gauck so gerne spricht, oder wie die „freie Arbeitsplatzwahl“, die wir angeblich alle haben. Die „Freizügigkeit“ für die Arbeit“nehmer“ in der EU hat dann volle Gültigkeit, wenn es um die gezielte Anwerbung oder Auswahl von Arbeitskräften geht, die für den Verwertungsprozeß des Kapitals von Interesse sind. Mit dieser „Freizügigkeit“ ist aber sofort Schluß, wenn es sich um Migranten handelt, die vor Armut, Hunger, Umweltzerstörung, Kriegen oder politischer Verfolgung aus ihrer Heimat fliehen. Dagegen setzt die EU Millionen von Euro unserer Steuergelder für Abschottung, Abschiebung und militärische Aufrüstung an ihren Außengrenzen ein. Die „Stärkung der Willkommens- und Anerkennungskultur in unserem Land“, die ebenfalls im Koalitionsvertrag steht, besteht tatsächlich darin, daß das EU-Parlament im Oktober 2013 beschloß, mit über 250 Millionen Euro das Grenzüberwachungssystem „Eurosur“ aufzubauen.

Freizügig ist man nur solange, solange die Arbeitsmigration der profitableren Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft dient. Nur deshalb ist das deutsche Kapital nicht uneingeschränkt begeistert von der derzeitigen Dabatte. Wenn diese nicht bald aufhöre, so der Kapitalistenverein DIHK (Deutscher Industrie und Handelstag), könne dies zu ernsthaften Schäden für die Wirtschaft führen. Und wenn der Herr das so sieht, so können die Bediensteten nur folgen. Bürgerliche Wissenschaftler betonen daher den „Nutzen“ bulgarischer und rumänischer Einwanderer, von denen tatsächlich viele hochqualifiziert sind. Dieser praktische Sozialchauvinismus hat den erfreulichen Nebeneffekt, daß man sich das Geld für deren kostspielige Ausbildung schlicht sparen kann, was der Profitrate zugute kommt.

Die EU-Regelung zur „vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit“ enthält viel Freizügiges – für das Kapital. Zum Beispiel die Möglichkeit der grenzüberschreitenden sogenannten Leiharbeit oder der Scheinselbständigkeit mittels Werkverträgen. Für die Arbeitsmigranten gibt es dafür die „Freiheit“ der Tariflosigkeit, der Niedrigstlöhne und die „Freiheit“, keine Krankenversicherung zu besitzen. Auch von demokratischen Rechten dürften sie weitgehend frei sein. Die „Freizügigkeit“ der EU ist nur ein weiteres Instrument der herrschenden Klasse, die politischen, ökonomischen und sozialen Rechte, die sich das Volk in einer langen und zähen Auseinandersetzung mit dem Klassengegner erkämpft hat, EU-weit auf ein möglichst niedriges Niveau herabzuregulieren.

Rund 1,2 Milliarden Menschen befinden sich derzeit auf einer modernen Völkerwanderung. Sie sind auf der Flucht vor den oft dramatischsten Auswirkungen imperialistischer Politik. Kein Mensch mit ein wenig Empathie kann davor Augen und Herz verschließen. Natürlich ist jede Flucht nur eine individuelle Lösung, und besser wäre es, wenn die Betroffenen in ihren eigenen Ländern den Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung führten. Aber das ist leicht gesagt und schwer getan. Doch diese Migration hat wie die meisten Dingen auch ihre positive Seite. Kommt so doch auch ein wachsender Austausch der Erfahrungen zwischen den Arbeitern zustande, der sich nur befruchtend auf die internationale Arbeiterklasse auswirken kann. Denn das ist es, was die Arbeiter erkennen müssen: daß sie trotz aller sonstigen Unterschiede Angehöriger einer Klasse sind.

Klaus Wallmann sen.

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