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ARCHIV 2003 – 2017

Zum „definitiven“ Ende der „Lüge von Katyn“

Im Zusammenhang mit meinem Artikel „Das Massaker von Katyn“ erhielt ich vor kurzem eine Mail, die mich auf gewisse Widersprüche hinwies. In dieser Mail wurde auf Quellen hingewiesen, die angeblich beweisen, daß nicht die Nazis sondern Stalin die Verantwortung für das Massaker von Katyn trage.

Die Quelle ist die französische Historikerzeitschrift „L´Histoire“ Nr. 283 vom Januar 2004, die online unter der URL http://www.histoire.presse.fr/ zu finden ist. Unter dem Titel „Katyn : autopsie d´un mensonge d´État“ (Katyn: Autopsie einer Staatslüge) findet man dort einen Artikel eines Professor Victor Zaslavsky. Nach diesem übergab im Oktober 1992 ein Sonderbotschafter des russischen Präsidenten Jelzin dem polnischen Präsidenten Walesa Kopien der Schlüsseldokumente zum Mord an den polnischen Offizieren, die bis dahin in russischen Geheimarchiven verborgen waren. Darunter eine Beschlußvorlage Berijas vom 5. März 1940 und ein darauf beruhender Beschluß des Politbüros des ZK der KPdSU mit dem gleichen Datum, der die Erschießung anordnete, sowie ein handgeschriebenen Brief des Chef des KGB, Schelepins, von 1959 an Chruschtschow, in dem er die Vernichtung der betreffenden Dokumente vorschlägt. Mit der Übergabe dieser Geheimdokumente wurde, so Prof. Zaslavsky, „definitiv die Lüge von Katyn beendet“.

Auch wenn der Herr Professor und interessierte Kreise das gern so hätten, ist das Thema Katyn und die Suche nach den wahren Schuldigen natürlich nicht beendet. Jüngste Presseveröffentlichungen beweisen das.

So schrieb die russische Zeitung „Trudowaja Rossija“ am 25.03.2005, daß die Polen noch immer (seit der Übergabe der „Kopien“ 1992) von den russischen Behörden die Herausgabe der Originale verlangen, was bisher ohne Begründung nicht geschehen ist.
Und auch Meldungen in deutschen Zeitungen weisen darauf hin, daß das Thema Katyn „definitiv“ nicht beendet ist. So konnte man in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 19.09.2005 lesen: „Die russische Militärstaatsanwaltschaft hatte Mitte März ein auf polnische Bitte eröffnetes Verfahren wegen Völkermord eingestellt, da das Massaker nicht diesen Tatbestand erfülle. Die polnische Regierung klagt zudem darüber, daß Rußland zugesagtes Archivmaterial zu Katyn nicht übermittle.“

Die „Trudowaja Rossija“ wies in ihrem Artikel darauf hin, daß das Zusammenfallen des Datums der Vorlage von Berija mit dem Beschluß des Politbüros – beide vom 05. März 1940 – ein Indiz für eine Fälschung der Dokumente sind. Es widerspricht der Praxis des Politbüros, nach der zwischen der Sitzung und der Herausgabe eines Dokuments mindestens 5 – 6 Tage liegen. Die Zeitung führt weiter aus, daß der Vorwurf der Fälschung ein Schlag für Präsident Jelzin war. Das Verfassungsgericht verlor in seiner Verordnung vom 30.11.1992 kein Wort über die Tragödie von Katyn und rehabilitierte damit zumindest indirekt die höchste Partei- und Staatsführung. Dabei anerkannte das Gericht auch die Schlußfolgerungen der Burdenko-Kommission, nach denen zu den mehr als 135.000 Menschen, die von den deutschen Faschisten in der Zeit der Okkupation des Gebietes von Smolensk umgebracht wurden, auch die polnischen Offiziere zu zählen sind, die in den drei Arbeitslagern bei Katyn gefangen waren und in der Zeit des Überfalls auf die Sowjetunion zu Straßenarbeiten eingesetzt wurden.

Auf eine weitere Fälschung macht die „Trudowaja Rossija“ aufmerksam, wobei die erste Fälschung „korrigiert“ wurde. In der Vorlage Berijas wurde das Datum manipuliert: die Zahl 5 verschwand, und aus dem Datum „5. März 1940“ wurde „März 1940“.

Die Zeitung weist auch auf das Buch „Katyn“ von J. Muchin aus dem Jahre 1995 hin. Dieser zeigt drei Beweise dafür auf, daß die polnischen Offiziere im Herbst 1941 ermordet wurden.
1. Die Schlußfolgerungen einer Reihe von gerichtsmedizinischen Experten, die 1943 in der Kommission des deutschen Professors Butz arbeiteten, die darauf verweisen, daß aus dem Grad der Verwesung der Leichen, des Zustands der Leichen und anderer Merkmale, die Ermordeten zur Zeit der Exhumierung durch die Hitler-Truppen nicht länger als ein bis anderthalb Jahre unter der Erde lagen. D.h., die Zeit ihrer Ermordung war im Herbst 1941.
2. Die Kugeln und Patronenhülsen aus den Gräbern hatten das Kaliber 7,65 oder 6,35 mm und wiesen das Firmensignum „Geco“ auf. d.h. sie stammten von der Firma Geco aus Durlach in Deutschland.
3. Bei ca. einem Fünftel der Leichen waren die Hände mit einem Papierbindfaden zusammengebunden. Dieser wurde bis zum Krieg in der Sowjetunion nicht hergestellt, sondern in Deutschland produziert.

Soweit zum aktuellen Stand der Dinge, wobei das hier Gesagte eindeutig belegen dürfte, daß die Klärung der Frage Katyn noch längst nicht „definitiv“ abgeschlossen ist, auch wenn bürgerliche Professoren dieser Meinung sind, zumal wenn die „Klärung“ zur gewünschten Verurteilung Stalins führt.

Ich persönlich sehe daher auch derzeit keinen Grund, aus meinem Artikel „Stalin – Lüge und Wahrheit (Teil 4: Das Massaker von Katyn)“ auch nur ein Jota zu streichen. Gestützt auf die Dokumente der KPdSU und der KPD gehe ich davon aus, daß das Massaker von Katyn von den Hitlerfaschisten begangen wurde. Dabei ist mir bewußt, daß sich sowohl die sowjetische Seite (ich meine nicht die jetzigen russischen Machthaber) als auch die Ideologen des Kapitals auf Indizienbeweise stützen. Deshalb ist es unvermeidbar, den Vorgang politisch, im Zusammenhang mit dem damaligen und heutigen Klassenkampf zu beurteilen. Dabei gibt es einige Auffälligkeiten, die man in die Bewertung der Indizien einbeziehen muß.

1. Obwohl die Gräber bereits im Sommer 1942 entdeckt und bereits im Oktober 1942 Leichen ausgegraben wurden, veröffentlichten die Nazis erst am 13. April 1943 ihre diesbezügliche sensationell aufgemachte Propagandameldung. Das war nach der Niederlage der Hitlerwehrmacht von Stalingrad, die die Wende des Krieges einleitete. Zur Begründung dieser „Verzögerung“ führten die Nazis an, sie hätten die Wichtigkeit und Bedeutung der Funde bis dahin unterschätzt.

2. Nicht übersehen werden darf, daß die reaktionären Kräfte Polens durchaus bereit waren, gemeinsam mit Hitler gegen die Sowjetunion loszuschlagen. Selbst nach der Niederlage der Nazis gab es in Polen bewaffneten Widerstand gegen die Rote Armee. Aufgrund dieser reaktionären Einflüsse eignete sich besonders Polen als ideologisches Zielgebiet des Imperialismus im sogenannten Kalten Krieg. Daraus wird auch erklärlich, warum die von Goebbels erhobenen Vorwürfe erst seit Ende der 1940er Jahre von ihnen aufgegriffen wurden.

3. Der Aspekt der Geheimhaltung widerspricht der Praxis der Sowjetunion bei der Verfolgung von Konterrevolutionären. Todesurteile gegen diese wurden immer öffentlich bekannt gemacht und mit einer offensiven Propagande verbunden. Es gibt kein Beispiel für eine heimliche Hinrichtung von Konterrevolutionären.

4. Der Aufbau der polnischen Armee in der Sowjetunion nach dem Überfall der Nazis beweist das eindeutige Interesse der Sowjetunion, alle Kräfte gegen Hitler zusammenzuschließen. Damit wurde die Politik der SU vor dem Krieg konsequent weitergeführt.

5. Völlig unverständlich ist das Verhalten Chruschtschows, wenn man voraussetzt, daß Stalin der Verantwortliche für das Massaker war. Chruschtschows Leute richteten 1953 sowohl Berija wie auch seine direkten Untergebenen hin – also diejenigen, die heute im Zusammenhang mit Katyn genannt werde.
Drei Jahre später versucht Chruschtschow alles, um Stalin als Verbrecher und Mörder hinzustellen. Was hielt ihn davon ab, den Fall Katyn aufzudecken? 1956 war die Sowjetunion wirtschaftlich stabil; die Enthüllung des Verbrechens hätte ihm auch international nur nutzen können; seinem innenpolitischen Ziel, den Nimbus Stalins zu zerstören, wäre er damit ebenfalls näher gekommen. Ein Mann der vor keiner noch so dummen Verleumdung zurückschreckte – was sollte ihn in diesem Fall gehindert haben?

Kommen wir zu der von Jelzin an die polnische Regierung übergebene Kopie(!) der von Berija angefertigten Beschlußvorlage vom 5. März 1940, dessen Original die polnische Regierung noch immer anmahnt.
In diesem Dokument wird festgestellt, daß die polnischen Offiziere allesamt Konterrevolutionäre seien, die sich auch weiterhin aktiv gegen die Sowjetmacht betätigen. Die Angelegenheit solle aufgrund der Aussagen der sowjetischen Geheimdienststellen in einem außerordentlichen Verfahren ohne Vorladung der Betroffenen behandelt werden. Daß dieses Dokument ebenfalls nur als Indizienbeweis gewertet werden kann, belegt die Festlegung, daß die endgültige Entscheidung von Merkulow, Kaburow und Baschtakow getroffen werden soll. Dieses Dokument trägt die Unterschriften Stalins, Woroschilows, Molotows und Mikojans, sowie einen Vermerk, nach dem auch Kaganowitsch und Kalinin mit dem Vorgehen einverstanden seien.

Auch wenn man davon ausgeht, daß Berija dies vorgeschlagen hat, so sagt das nichts über die Ausführung aus, denn gerade in diesem Punkt widersprechen sich die Indizienbeweise und Zeugen.

Das Faksimile der Kopie(!) der Beschlußvorlage zeigt, daß die „Zustimmung“ dadurch erfolgte, daß auf der ersten Seite (und nicht wie Herr Prof. Gerhard Kaiser in seinem Buch „Katyn – Das Staatsgeheimnis – das Staatsverbrechen“ angibt, auf dem „Deckblatt“) des mehrseitigen Schriftstückes die vier Unterschriften quer in den Text hinein erfolgten. Es erscheint zumindest fraglich, ob das die übliche Art war, einen Beschluß abzuzeichnen.

Da das Dokument bis heute nicht im Original vorliegt, kann die Möglichkeit, daß wir bisher nur die Kopie einer Fälschung zu Gesicht bekommen haben, nicht ausgeschlossen werden. Daß die diesbezügliche Forderung der polnischen Seite bisher standhaft ignoriert wird, macht diese Möglichkeit eher wahrscheinlicher.

Der Zeitpunkt der Übergabe der Kopien der Dokumente war von Jelzin geschickt gewählt und verbunden mit Angriffen gegen seinen Rivalen Gorbatschow. Selbst die bürgerliche Presse hob diesen Fakt hervor. Gorbatschow selbst, der nach den Auslassungen Jelzins das Dokument kannte, hat sich bei seinem Schuldeingeständnis zu Katyn nicht darauf bezogen. Im Gegenteil. Er behauptete keine Kenntnis von dessen Existenz gehabt zu haben.

Kommen wir in diesem Zusammenhang noch einmal auf Prof. Gerhard Kaiser zurück. Dieser machte in seinem ersten Buch zu Katyn („Katyn. Der Massenmord an polnischen Offizieren“, 1. Auflage 1991) die Existenz dieses Dokuments zu seiner Kernthese. Er wies sie jedoch nicht tatsächlich nach. Auf einen Brief eines meiner Bekannten (dem ich für seine freundschaftliche Zuarbeit danke) im August 1992, der Fragen zu verschiedenen Punkten stellte, antwortete der Herr Professor zwar, auf das Dokument ging er jedoch nicht ein.
Am 3./4. April 1992 erschien jedoch im „Neuen Deutschland“ ein Artikel von ihm, in dem er das Dokument ablichtete und behauptete, er habe es „Mitte vorigen Jahres“ – also 1991 – in Moskau in der Hand gehalten. Es sei dieses Dokument, das Jelzin im Frühherbst 1992 der polnischen Regierung übergeben ließ.
Was soll man davon halten?
Inzwischen wissen wir, daß der polnischen Regierung nur eine Kopie vorliegt. Zum anderen scheint der Herr Professor ein äußerst wichtiger Mann zu sein, denn bevor einer der Staatschef von diesem Dokument Kenntnis hatte, kannte es nach dieser Aussage Prof. Kaiser. Und obwohl sein Buch längst geschrieben sein muß, als er das Dokument in den Händen hielt, machte er es zu seinem Kernstück.
Die ausdrückliche Frage meines Bekannten: „Haben Sie – oder ihr polnischer Mitautor Szczesniak – das von Stalin unterschriebene Dokument (oder eine Kopie) gesehen? In einer Besprechung Ihres Buches im Neuen Deutschland vom 6.5.92 wird behauptet, Sie könnten den Beschluß ‚vorweisen‘ – haben Sie das an anderer Stelle getan und wenn ja, warum führen Sie im Buch nur Aussagen über den Beschluß, nicht aber ihn selbst an?“, ignorierte Prof. Kaiser.

Lassen Sie mich (vorläufig) zum Schluß kommen.
Kein ehrlicher Mensch leugnet, daß auch in der sozialistischen Periode der Sowjetunion politische Verbrechen geschehen sind. Diese gingen von Bevollmächtigten der Staatsmacht aus, die sich im Zentrum des Bürokratismus konzentrierten. Diese Verbrechen waren eine Methode der nach der Macht strebenden kleinbürgerlichen Kräfte, deren Existenz aufgrund der objektiv gegebenen materiellen Grundlagen unvermeidlich ist. Ihr schließlicher Sieg war nicht unvermeidlich, daß sie siegten ist auch auf Fehler Stalins zurückzuführen. Als diese Kräfte unter Chruschtschows Führung die Macht ergriffen, war das mit massiven Angriffen auf Stalin verbunden (Chruschtschows Geheimrede auf dem XX. Parteitag der KPdSU). Das allein macht deutlich, auf welcher Seite die Protagonisten dieses historischen Ereignisses standen. Trotz aller Fehler, die Stalin unzweifelhaft unterliefen, kann ich mich nicht auf die Seite der Elemente um Chruschtschow stellen. Erst nach Stalins Tod konnten sie die Macht an sich reißen und nicht zufällig wiederholten sich die Attacken gegen Stalin, als Gorbatschow den in der Sowjetunion herrschenden bankrotten bürokratischen Kapitalismus mit dem westlichen Kapitalismus verschmelzen wollte.

(Wenn Sie mehr über „Die Restauration des Kaptalismus in der Sowjetunion“ erfahren wollen, so empfehle ich Ihnen das gleichnamige Buch von Willi Dickhut. Eine Rezension)

Speziell in Bezug auf Katyn bleibt die Lage kompliziert. So ist z.B. eine allseitige und vollständige Beurteilung Berijas unmöglich, denn zahlreiche Dokumente wurden unter Chruschtschows Verantwortung vernichtet. Bisher ist nicht zweifelsfrei festzustellen, ob Berija ein solches Dokument entworfen hat oder nicht.
Ich kann auch nicht beweisen, daß die Unterschriften auf dem Dokument gefälscht sind, meine Gedanken dazu habe ich Ihnen dargelegt. Doch ich halte es für sehr unwahrscheinlich, daß die oberste Führungsspitze der damaligen Sowjetunion ihre Unterschriften unter ein offensichtliches Kriegsverbrechen gesetzt hätte, zwei von ihnen sogar in mündlichem Auftrag.

Für die Antikommunisten aller Schattierungen waren und sind die Führer des ersten sozialistischen Staates allesamt Mörder und Verbrecher. Unter diesem Aspekt fällt es ihnen nicht schwer, eine „definitive“ Klärung ganz in ihrem Sinne zu postulieren.
Meine materialistische Betrachtung der historischen Vorgänge läßt mich zu der von mir dargelegten Anschauung kommen. Durch den revisionistischen Verrat und die Machenschaften von Jelzin und Co. ist auch nach der teilweisen Öffnung der Archive eine zweifelsfreie Dokumentation bestimmter Vorgänge bisher nicht möglich und es kann sein, daß sie nie möglich sein wird. Ohne alle konkreten Fakten zu kennen sind wir gezwungen, diese vor allem grundsätzlich zu betrachten. Das gilt bis auf weiteres auch für den Fall Katyn. Im Gegensatz zum von mir bisher hoch geschätzten ostdeutschen Gerichtsmediziner Prof. Otto Prokop, der sich für das Vorwort zu Kaisers zweitem Katyn-Buch hergab, vergesse ich in solchen Fällen auch nicht die erste Frage alle Kriminologen: Cui bono – Wem nützt es?

Klaus Wallmann sen.

 

Nachtrag: Das grosse Mediengetöse und die Anwesenheit der Spitzen von Staat und Kirche bei der jüngst stattgefundenen Uraufführung des Kinofilms „Katyn“ des polnischen Regisseurs Andrzej Wajda, die Anordnung des polnischen Verteidigungsministers, dass jeder Soldat den Film ansehen muss, und die Planung einer deutschen Fassung beweist, wie aktuell dieses Thema ist. Katyn ist eines der Hauptthemen der antikommunistischen Propaganda und scheint es zu bleiben, vor allem nachdem der russische Präsident Jelzin nach dem Zerfall der Sowjetunion ein Schuldeingeständnis abgab. – K.W.

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