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ARCHIV 2003 – 2017

Zu den „Bußgeldern“ gegen Brauereikonzerne

In seiner Mitteilung über aufgedeckte Preisabsprachen zum Zwecke der Profitmaximierung titelt das Bundeskartellamt mit dem Begriff „Bierbrauer“. Ganz sicher gibt es in diesen Unternehmen auch Bierbrauer, doch werden diese abhängig Beschäftigten wohl eher nicht an den Preisabsprachen zu Lasten der Bürger beteiligt gewesen sein, noch könnten sie die „Strafen“ zahlen, die das Bundeskartellamt nun verhängte.

Tatsächlich sollen die Konzerne Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner, die Privatbrauerei Barre aus Lübbeke (Westfalen) sowie sieben verantwortliche Manager insgesamt 106,5 Millionen Euro wegen dieser verbotenen Preisabsprachen zahlen. Was für einen Normalsterblichen nach viel klingen mag, angesichts der wahrscheinlich über Jahre eingefahrenen Zusatzprofite für die Betroffenen jedoch zu ertragen sein dürfte. Der Konzern Anheuser-Busch InBev – einer der Weltmarktführer bei der Profit-Produktion mittels Bier (u.a. Beck’s, Hasseröder, Franziskaner Weissbier, Diebels, Gilde, Haake-Beck, Löwenbräu, Spaten) geht dabei völlig straffrei aus, weil er es war, der sich an das Kartellamt wandte.

Wussten Sie schon?
Dass Anheuser-Busch InBev in Deutschland pro Jahr rund neun Millionen Hektoliter Bier verkauft. Das entspricht 2,7 Milliarden 0,33l-Flaschen. (ab-inbev.de)

Laut Mitteilung des Bundeskartellamtes sprachen die genannten Unternehmen 2006 und 2008 eine Preiserhöhung für Faßbiere von fünf bis sieben Euro pro Hektoliter ab. Im Fall InBev wäre das ein stattlicher Zusatzprofit von 90 bis 126 Millionen Euro in diesen beiden Jahren, der ganz ohne „gesunden Wettbewerb“ zusätzlich in die Kassen des Konzern floß.

Ob diese zusätzlichen Gewinne nur in den genannten Jahren oder über einen längeren Zeitraum gesprudelt sind, darüber läßt uns die Behörde im Unklaren. Aber auch die anderen genannten Unternehmen, sowie zwei weitere Brauereikonzerne und vier regionale Brauereien in Nordrhein-Westfalen, gegen die noch ermittelt wird, haben Extra-Profite eingefahren, so daß die bisher verhängte Strafzahlung von insgesamt 106,5 Millionen Euro als ziemliche Läpperei angesehen werden kann. Wobei Anheuser-Busch InBev keinen Cent seiner so erzielten Gewinne abgeben muß.

Die durchschnittlich 20 Millionen Euro „Strafe“ pro beteiligten Unternehmen sind auch ein Ergebnis des huldvollen Bundeskartellamtes, das das „Bußgeld“ aufgrund der „Kooperation“ der Unternehmen senkte. Einen weiteren Bußgeldrabatt gab es, nachdem sich die Preisabsprecher mit dem Amt „einvernehmlich“ auf das Ende des Verfahrens einigten. Dennoch sind die bereits verhängten Bußgeldbescheide noch nicht rechtskräftig.

Verstoßen haben die Betroffenen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Eine wirkliche Bestrafung haben sie aber offensichtlich nicht zu erwarten. Logisch, gehören die Rechtsverletzer doch der Klasse an, die als herrschende Klasse auch das Recht beherrrscht.

Klaus Wallmann sen.

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