Vor über hundert Jahren (1891) veröffentlichte Papst Leo XIII. seine Enzyklika „RERUM NOVARUM – Über die Arbeiterfrage“. Er könnte sie auch heute veröffentlicht haben, so aktuell klingt sie. Mich würde interessieren, wie die christlich-sozialen Politiker angesichts ihrer aktuellen „Reformen“ zu den Äußerungen eines ihrer kirchlichen Oberhäupter stehen.
Papst Leo XIII. schreibt u.a.:
„In der Gegenwart ist die Lage der Arbeiter Gegenstand vielfachen Streites. Daß dieser Streit eine friedliche und gesetzmäßige Lösung finde, liegt… im höchsten Interesse des Staates.
…das Kapital ist in den Händen einer geringen Zahl angehäuft, während die große Menge verarmt…
Die Arbeiterfrage ist geradezu in den Vordergrund der ganzen Zeitbewegung getreten.
…daß baldige ernste Hilfe nottut, weil Unzählige ein wahrhaft gedrücktes und unwürdiges Dasein führen.
Produktion und Handel sind fast zum Monopol von wenigen geworden, und so konnten wenige übermäßig Reiche einer Masse von Besitzlosen ein nahezu sklavisches Joch auflegen.
Die Pflichten, die… die Besitzenden und Arbeitgeber angehen, sind die nachstehenden: die Arbeiter dürfen nicht wie Sklaven angesehen und behandelt werden; ihre persönliche Würde, welche geadelt ist durch ihre Würde als Christen, werde stets heilig gehalten; Arbeit und Erwerbssorgen erniedrigen sie nicht, vielmehr muß, wer vernünftig und christlich denkt, es ihnen als Ehre anrechnen, daß sie selbständig ihr Leben unter Mühe und Anstrengung erhalten; unehrenvoll dagegen und unwürdig ist es, Menschen bloß zu eigenem Gewinne auszubeuten und sie nur so hoch anzuschlagen, als ihre Arbeitskräfte reichen.
Die Reichen dürfen endlich unter keinen Umständen die Besitzlosen in ihrem Erworbenen schädigen, sei es durch Gewalt oder durch Trug oder durch Wucherkünste: und das um so weniger als ihr Stand minder gegen Unrecht und Übervorteilung geschützt ist. Ihr Eigentum, weil gering, beansprucht eben deshalb um so mehr Unverletzlichkeit.
Es ergeht also die Mahnung der Kirche an die mit Glücksgütern Gesegneten, daß Reichtum nicht von Mühsal frei mache, und daß er für das ewige Leben nichts nütze, ja demselben eher schädlich sei [Mt 19,23 24]. Die auffälligen Drohungen Jesu Christi an die Reichen müßten diese mit Furcht erfüllen [Lk 6,24 25], denn dem ewigen Richter wird einst strengste Rechenschaft über den Gebrauch der Güter dieses Lebens abgelegt werden müssen.
Fragt man nun, wie der Gebrauch des Besitzes beschaffen sein müsse, so antwortet die Kirche mit dem nämlichen heiligen Lehrer [hl. Thomas]: „Der Mensch muß die äußern Dinge nicht wie ein Eigentum, sondern wie gemeinsames Gut betrachten und behandeln, insofern nämlich, als er sich zur Mitteilung derselben an Notleidende leicht verstehen soll. Darum spricht der Apostel: ‚Befiehl den Reichen dieser Welt,… daß sie gerne geben und mitteilen‘ [1 Tim. 6, 17]“.
Ist der Besitz jedoch größer, als es für den Unterhalt und ein standesgemäßes Auftreten nötig ist, dann tritt die Pflicht ein, vom Überflusse den notleidenden Mitbrüdern Almosen zu spenden. „Was ihr an Überfluß habet, das gebet den Armen“, heißt es im Evangelium. [Lk 11, 41]
„Es ist seliger geben, als nehmen“ [Apg 20, 35]
„Was ihr einem der geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“ [Mt 25, 40]
Die Beihilfe also, welche von den Staatslenkern erwartet werden muß, besteht zunächst in einer derartigen allgemeinen Einrichtung der Gesetzgebung und Verwaltung, daß daraus von selbst das Wohlergehen der Gemeinschaft wie der einzelnen empor blüht. Hier liegt die Aufgabe einer einsichtigen Regierung, die wahre Pflicht jeder weisen Staatsleitung. Was aber im Staate vor allem Glück und Friede verbürgt, das ist…, mäßige Auflage und gleiche Verteilung der Lasten, Betriebsamkeit in Gewerbe und Handel, günstiger Stand des Ackerbaues… Je umsichtiger alle diese Hebel benützt und gehandhabt werden, desto gesicherter ist die Wohlfahrt der Glieder des Staates. Hier eröffnet sich also eine weite Bahn, auf welcher der Staat für den Nutzen aller Klassen der Bevölkerung und insbesondere für die Lage der Arbeiter tätig sein kann; gebraucht er hier sein Recht, so ist durchaus kein Vorwurf möglich,…; denn nichts geht den Staat seinem Wesen nach näher an als die Pflicht, das Gemeinwohl zu fördern und je wirksamer und durchgreifender er es durch allgemeine Maßnahmen tut, desto weniger brauchen anderweitige Mittel zur Besserung der Arbeiterverhältnisse aufgesucht zu werden.
Es ist überdies als Wahrheit von einschneidender Bedeutung vor Augen zu halten, daß der Staat für alle da ist, in gleicher Weise für die Niedern wie für die Hohen. Die Besitzlosen sind vom naturrechtlichen Standpunkt nicht minder Bürger als die Besitzenden, d. h. sie sind wahre Teile des Staates,…; und sie bilden zudem, was sehr ins Gewicht fällt, in jeder Stadt bei weitem die größere Zahl der Einwohner.
…so muß der Staat durch öffentliche Maßnahmen sich in gebührender Weise des Schutzes der Arbeiter annehmen. Wenn dies nicht geschieht, so verletzt er die Forderung der Gerechtigkeit…
Zur Herstellung dieser Güter ist nun die Tätigkeit der Arbeiter besonders wirksam und notwendig, sei es, daß sie ihre Geschicklichkeit und Hand auf den Feldern oder an der Werkbank betätigen. Ja auf diesem Gebiete ist ihre Kraft und Wirksamkeit so groß, daß es eine unumstößliche Wahrheit ist, nicht anderswoher als aus der Arbeit der Werktätigen entstehe Wohlhabenheit im Staate. Es ist also eine Forderung der Billigkeit, daß man sich seitens der öffentlichen Gewalt des Arbeiters annehme, damit er von dem, was er zum allgemeinen Nutzen beiträgt, etwas empfängt, so daß er in Sicherheit hinsichtlich Wohnung, Kleidung und Nahrung ein weniger schweres Leben führen kann.
Droht also der staatlichen Gesamtheit oder einzelnen Ständen ein Nachteil, dem anders nicht abzuhelfen ist, so ist es Sache des Staates, einzugreifen.
…wenn die Arbeitgeber sie ungerechterweise belasten oder sie zur Annahme von Bedingungen nötigen, die der persönlichen Würde und den Menschenrechten zuwiderlaufen, wenn ihre Gesundheit durch übermäßige Anstrengung oder ihrem Alter und Geschlecht nicht entsprechende Anforderungen untergraben wird – in allen diesen Fällen muß die Autorität und Gewalt der Gesetze innerhalb gewisser Schranken sich geltend machen.
Die Lohnarbeiter also, die ja zumeist die Besitzlosen bilden, müssen vom Staat in besondere Obhut genommen werden.
Was sodann den Schutz der irdischen Güter des Arbeiterstandes angeht, so ist vor allem jener unwürdigen Lage ein Ende zu machen, in welche derselbe durch den Eigennutz und die Hartherzigkeit von Arbeitgebern versetzt ist, welche die Arbeiter maßlos ausbeuten und sie nicht wie Menschen, sondern als Sachen behandeln.
Wenn also auch immerhin die Vereinbarung zwischen Arbeiter und Arbeitgeber, insbesondere hinsichtlich des Lohnes, beiderseitig frei geschieht, so bleibt dennoch eine Forderung der natürlichen Gerechtigkeit bestehen, die nämlich, daß der Lohn nicht etwa so niedrig sei, daß er einem genügsamen, rechtschaffenen Arbeiter den Lebensunterhalt nicht abwirft. Diese schwerwiegende Forderung ist unabhängig von dem freien Willen der Vereinbarenden. Gesetzt, der Arbeiter beugt sich aus reiner Not oder um einem schlimmeren Zustande zu entgehen, den allzu harten Bedingungen, die ihm nun einmal vom Arbeitsherrn oder Unternehmer auferlegt werden, so heißt das Gewalt leiden, und die Gerechtigkeit erhebt gegen einen solchen Zwang Einspruch.
Denn staatliche Gesetze und Anordnungen besitzen inneren Anspruch auf Gehorsam nur, insofern sie der richtigen Vernunft und damit dem ewigen Gesetze Gottes entsprechen [hl.Thomas].
Ein Hauptbemühen hat dahin zu gehen, daß es den Mitgliedern nie an Arbeit fehle, und daß eine gemeinsame Kasse vorhanden sei, aus welcher den einzelnen die Unterstützungen zufließen bei Arbeitsstockungen, in Krankheit, im Alter und bei Unglücksfällen.
Möge jeder Berufene Hand anlegen und ohne Verzug, damit die Heilung des bereits gewaltig angewachsenen Übels nicht durch Säumnis noch schwieriger werde. Die Staatsregierungen mögen durch Gesetze und Verordnungen vorgehen; die Reichen und die Arbeitsherren mögen sich ihrer Pflicht bewußt bleiben; die Besitzlosen, um deren Los es sich handelt, mögen auf gerechte Weise ihre Interessen vertreten…„.