Laut „Süddeutsche Zeitung“ werden bei den rund 3,3 Millionen Hartz-IV-Haushalten in diesem Jahr die monatlichen Stromrechnungen um gut 20 Prozent höher ausfallen, als die dafür im Regelsatz vorgesehenen Leistungen. Diese betragen für Strom sowie das Instandhalten der Wohnung 32,69 Euro. Nach Berechnungen von Verivox zahlt ein Single-Haushalt mit 1.500 kWh Jahresverbrauch jedoch monatlich 39,42 Euro allein für den Strom – die Kosten für Reparaturen in der Wohnung kommen noch obendrauf. Der Herr Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband hat also irgendwie Recht wenn er feststellt, daß die Strom- und Heizkosten mittlerweile „ein echtes Armutsrisiko“ geworden sind. Je nach Haushalt belaufe sich die „Unterdeckung“ bei den Stromkosten der Hartz-IV-Bezieher auf jährlich 90 bis 280 Euro.
Seit 2005 sind die Strompreise im Bundesdurchschnitt um 44 Prozent gestiegen. Als aktueller Grund wird immer wieder die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) resultierende Umlage genannt. Die Große Koalition will das EEG noch in der ersten Jahreshälfte 2014 „reformieren“. Abgesehen davon, daß offen ist, ob diese „Reform“ den Hartz-IV-Beziehern in Sachen „Armutsrisiko Strom“ etwas positives bringt, bleibt auch die Frage offen, wie die Hartz-IV-Bezieher die „Unterdeckung“ bis dahin ausgleichen können. Viele Möglichkeiten gibt es da nicht.
Herr Sarrazin meinte ja einst, daß diejenigen die die steigenden Energiekosten nicht mehr zahlen können, sich doch bitte einen dicken Pullover anziehen sollten. Gegen seine heißen Heiztipps sprachen sich jedoch sofort die Sachverständigen aus, die auf die daraus resultierende Schimmelpilzbildung in den unzureichend geheizten Wohnungen hinwiesen.
Im Interesse der Profite der Energiemonopole könnten die Hartz-IV-Bezieher vielleicht an den Nahrungsmittel „sparen“. Auch in diesem Punkt haben Sarrazin und Konsorten ja bereits „bewiesen“, daß man sich mit dem Regelsatz gesund und ausreichend ernähren kann. Pech nur, daß die Berechnungen von Ernährungsexperten ergaben, daß der von Sarrazin zugrunde gelegte Tagesbedarf von 1.550 kcal selbst beim faulsten Hängematten-Schaukler innerhalb weniger Wochen zu gesundheitsgefährdenden Mangelerscheinungen führen würde.
Ganz sicher hätten die Damen und Herren, die das ganze arbeiter- und volksfeindliche Hartz-IV-System samt seiner verfassungswidrigen Sanktionspraxis im Interesse der herrschenden Klasse zu verantworten haben, nichts dagegen, wenn die Betroffenen die in Abteilung 10 vorgesehenen 1,39 Euro (Stand 2012*) für Bildung „einsparen“. Läßt sich doch mit ungebildeten Menschen viel leichter umspringen. Den dann leider noch immer vorhandenen Rest der „Unterdeckung“ könnten sie ja aus der Abteilung 06 finanzieren, wird die Gesundheitspflege doch zumeist überbewertet. Ein Gaststätten- oder Hotelbesuch würde danach vollständig obsolet, was den positiven Effekt hätte, daß der Hartz-IV-Bezieher die dafür vorgesehenen Gelder der Abteilung 11 in Höhe von 7,16 Euro zu seiner freien Verfügung hätte. Zumindest bis zur nächsten Strompreis-Erhöhung.
Schon 2010 beschäftigte sich der Sozialwissenschaftler Lutz Hausstein mit der Frage: „Wieviel braucht ein Mensch in der Bundesrepublik Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Leben und damit zur Wahrung seiner grundgesetzlichen Rechte … ?“ Im Vergleich mit Herrn Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband kam er schon damals zu der Erkenntnis, daß eben nicht nur bei den Stromkosten eine „Unterdeckung“ existiert, sondern daß der gesamte Regelsatz eine „eklatante Unterdeckung“ gegenüber dem tatsächlichen Existenzminimum aufweist. Hausstein ermittelt mit seiner sorgfältigen neuen Warenkorbbestimmung (mit den damaligen Preisen) einen Bedarf von 697,45 Euro pro Monat (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung). Und selbst BA-Vizepräsident Heinrich Alt erklärte zu dieser Zeit: „Nur Lebenskünstler können auf Dauer von 364 Euro im Monat leben.“
Ja, die Stromkosten sind ein Armutsrisiko. Hartz IV ist das größere. Das größte Risiko für die Masse der Menschen hier wie anderswo bleibt aber ein System, das bei unermeßlichem Reichtum auf der einen Seite, soviele Risiken für die auf der anderen Seite hervorbringt.
Klaus Wallmann sen.
* Nachtrag 03.01.2014
Hier die Tabelle „Wie viel Geld ist für was in Hartz IV enthalten? – Stand: 1.1.2014“ von der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen–Berlin