Dank eines anonymen Hinweises(!) kann das Bundeskartellamt erneut einen Erfolg in seinem Kampf gegen verbotene Preisabsprachen vermelden. 21 Unternehmen*, unter ihnen Wiesenhof, Rügenwalder, Meica, Herta und Böklunder, wurden zu Bußgeldern in Höhe von insgesamt rund 338 Millionen Euro verurteilt. Die Wursthersteller haben „über viele Jahre“(?) Preise für Brühwurst oder Schinken abgesprochen, um Preiserhöhungen gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen.
Die Strafe scheint auf den ersten Blick hoch zu sein, doch bereits die Anzahl der Beteiligten relativiert diesen Eindruck. Noch weniger dramatisch dürfte die Millionensumme erscheinen, wenn man denn wüßte, um welchen Zeitraum es hier geht. Und natürlich spielt auch der in dieser Zeit getätigte Umsatz bzw. erzielte Profit eine Rolle.
Das Bundeskartellamt machte selbst keine Angaben zur Höhe der einzelnen Bußgelder, doch gegenüber der WAZ erklärte die Behörde: „Für die 15 beteiligten kleinen und mittelständischen Unternehmen beläuft sich die Geldbuße im Durchschnitt auf einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag, der im Durchschnitt rund zwei Prozent ihres Jahresumsatzes entspricht.“ Wobei hier der Umsatz eines Jahres gemeint ist, nicht der Umsatz, der während der Kartellzeit erzielt wurde.
Im WAZ-Bericht geht es um die Firma Metten aus Finnentrop (Jahresumsatz ca. 80 Millionen Euro), die nach eigenen Bekunden unschuldig ist, den Bußgeldbescheid aber akzeptiert. „Im Rahmen eines so genannten Settlements mit dem Bundeskartellamt“ zahlt die Firma nach eigener Angabe ein Bußgeld, das „deutlich unter diesen zwei Prozent“ liegt. Dennoch handle es sich um einen hohen sechsstelligen Betrag. Für die Begleichung des Bußgeldes habe man aber fünf Jahre Zeit.
Geht man vom höchstmöglichen sechsstelligen Betrag aus, so büßt die Firma Metten in den kommenden fünf Jahren jeweils 0,25 Prozent vom Jahresumsatz ein. Bei den anderen Beteiligten dürfte das nicht viel anders aussehen. Von „Strafe“ kann da kaum die Rede sein, und auch die von den bürgerlichen Medien stets kolportierte „Strenge der Wettbewerbshüter“ erweist sich einmal mehr als Märchen.
Haben Millionen Verbraucher in Deutschland nun jahrelang zu viel Geld für Wurst und Schinken bezahlt? Das ist es, was dieselben Medien nun in den Vordergrund rücken, obwohl sich diese Frage offensichtlich von selbst beantwortet. Wenn das Kartell sein Ziel erreicht hat (dieser Frage widmen sich die „Qualitätsjournalisten“ übrigens nicht), so haben die Verbraucher höhere Preise als die marktüblichen gezahlt. Wie lange, darüber läßt das Kartellamt die Verbraucher im Unklaren, so daß auch unklar bleibt, wie lange die involvierten Unternehmen die so erzielten zusätzlichen Gewinne einstreichen konnten.
Verstoßen haben die Betroffenen nach Lesart deutschen Rechtsstaats gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Als Verbraucher würde ich eher an den Paragraphen 263 des Strafgesetzbuches denken, denn ich fühle mich betrogen. Doch wie im Fall der Brauereikonzerne Anfang des Jahres gehören die Rechtsverletzer auch diesmal der Klasse an, die als herrschende Klasse auch das Recht beherrrscht.
Klaus Wallmann sen.
* Die anderen Beteiligten (alphabetisch):
Bell, Döllinghareico, Franz Wiltmann, H. Kemper, H. & E. Reinert, Hans Kupfer & Sohn, Heidemark Mästerkreis, Heinrich Nölke, Höhenrainer Delikatessen, Lutz Fleischwaren, Marten Vertriebs GmbH & Co. KG, Metten Fleischwaren, Ponnath „Die Meistermetzger“, Rudolf und Robert Houdek, Westfälische Fleischwarenfabrik Stockmeyer, Willms Fleisch