Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gestern entschieden, daß die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die bisherige „rechtliche“ Grundlage für die massenhafte Überwachung und Bespitzelung von Millionen EU-Bürgern ist also Makulatur. Selbstverständlich ist diese Entscheidung auch ein großer Erfolg der europäischen Massenbewegung gegen die Vorratsdatenspeicherung, denn diese hat ganz sicher dazu beigetragen, daß das Gericht sich immerhin zu einer Kurskorrektur veranlaßt sah.
Allerdings sollte niemand in den Irrtum verfallen, daß die herrschende Klasse nun das Handtuch wirft und mit der Überwachung des Volkes aufhört. Dazu liegt ihnen ihre „Sicherheit“ viel zu sehr am Herzen. Zum einen haben 26 der 28 EU-Staaten die dem EU-Recht widersprechenden Vorgaben bereits in ihr nationales Recht übertragen, und diese nationalen Gesetze bleiben vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs unberührt. Zum anderen haben die Richter tatsächlich nur eine Kurskorrektur vorgenommen, indem sie lediglich eine „Reform“ der Richtlinie fordern. Die inkriminierende anlaßlose Vorratsdatenspeicherung müsse künftig nur „auf das absolut Notwendige beschränkt“ (ARD-Tagesschau) werden – eine mehr als schwammige Formulierung.
In der BRD wurden offiziell(!) bislang keine Verbindungsdaten gesammelt. Die Regelung der Großen Koalition von 2005–2009 wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. In der danach folgenden Legislaturperiode verhinderte das von der FDP geführte Justizministerium ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Die jetzige GroKo – wieder „christliche“ Union und „Sozialdemokraten“ – hat sich die Einführung der Vorratsdatenspeicherung erneut in den Koalitionsvertrag geschrieben. Man hat also wohl damit gerechnet, daß der EuGH lediglich ein wenig Kosmetik fordern würde. Und genau die meint Bundesinnenminister De Maizière (CDU), wenn er nun auf eine „rasche, kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung“ drängt.
Das tat auch die geliebte Bundeskanzlerin, die 2010 ihren Herren versprach, die Vorratsdatenspeicherung so schnell es geht einzuführen. Obwohl damals bereits ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) vorlag – erstellt im Auftrag des Bundesjustizministeriums(!) -, aus dem hervorgeht, daß die Vorratsdatenspeicherung keinen signifikanten Einfluß auf die Aufklärungsquote von Straftaten hat. Auch bei den deliktspezifischen Aufklärungsquoten, z.B. von Computer- und Internetkriminalität, konnten die Wissenschaftler und Kriminologen keinen Zusammenhang zur Vorratsdatenspeicherung feststellen.
Bleibt also die wichtige Frage, wozu man dieses Instrument mit aller Gewalt installieren will, wenn es doch nicht der Kriminalitätsbekämpfung auf die Sprünge hilft. Und es bleibt eigentlich nur eine Antwort: Überwachung, Bespitzelung des ganzen Volkes, dessen sich die Monopolregierungen offensichtlich nicht mehr ganz sicher sind.
Klaus Wallmann sen.