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ARCHIV 2003 – 2017

Das kapitalistische Mantra Arbeitskosten

Die „deutsche Wirtschaft“ ist mal wieder „besorgt“ über steigende „Arbeitskosten“ – obwohl sich deren Anstieg 2013 abschwächte -, und „schlägt deshalb Alarm“. So verbreitet es die Nachrichtenagentur Reuters.

In schönster Regelmäßigkeit fürchtet „die deutsche Wirtschaft“ um ihre Wettbewerbsfähigkeit – sprich: das herrschende Kapital fürchtet einen Rückgang der Profite im weltweiten Konkurrenzkampf. Schuld sind wie immer auch die Arbeit“nehmer“, also die, die das Kapital zwecks Profitproduktion ausbeutet. Denn die „Arbeit“ verteuerte sich 2013 um durchschnittlich 2,4 Prozent, weil die Bruttoverdienste um 2,5, und die „Lohnnebenkosten“ um 2,1 Prozent stiegen. Laut DIHK sehen so viele Unternehmen wie noch nie in den Arbeitskosten ein Geschäftsrisiko – sprich: Profitrisiko.


Grund genug mal ins rz-Archiv zu schauen, denn irgendwie kam mir der ganze Sermon nur allzu bekannt vor. Und siehe da, ich mußte nicht lange suchen. In einem Leserbrief an die „Freie Presse“ (FP) beschäftigte ich mich am 3. Mai 2004 – also vor zehn Jahren – mit einem Leitartikel des Chefredakteurs Dieter Soika. Darin beschrieb dieser „die Sorgen von Politik und Wirtschaft über das Hochlohnland Deutschland und seine schwindende Wettbewerbsfähigkeit“, um anschließend wieder das Klagelied des Kapitals über die ach so hohen „Lohnnebenkosten“ zu singen. „Mit dienstbeflissener Inbrunst erklingt der wohlbekannte Refrain des bereits genannten Liedes: ‚… daß die deutschen Reformanstrengungen … noch nicht an ihrem Ende angelangt sein können‘. Wir müssten ‚endlich den Ernst der Lage‘ begreifen.“
Ein Jahr später leitartikelte ein weiterer Qualitätsjournalist der FP über die notwendigen „Reformanstrengungen“. Dazu gehöre die Abschaffung der „hohen Lohnnebenkosten“.

Wie die bürgerlichen Medien, so auch das Statistische Bundesamt, das sich natürlich ebenfalls nach den Definitionen der Unternehmer richtet. Ohne die Arbeitsproduktivität einzubeziehen, ist die Betrachtung des Durchschnittspreises der Ware Arbeitskraft – und nichts anderes sind die „Arbeitskosten“ – wenig aussagekräftig, dafür aber äußerst „hilfreich“ wenn es darum geht, über zu hohe Arbeitskosten zu jammern.

Laut sogenannter Wirtschaftslexika sind die Lohnkosten – auch „Lohnnebenkosten“ oder „Arbeitskosten“ genannt – „sämtliche Kosten, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aufwenden muß und die über das Entgelt für die effektiv geleistete Arbeit hinausgehen“ (wirtschaftslexikon24.com).
Man versucht an dieser Stelle den Eindruck zu erwecken, daß diese vermeintlichen Nebenkosten nichts mit dem Preis der Ware Arbeitskraft zu tun hätten.

Doch selbst Wikipedia ist dieser unternehmerfreundlichen Definition weit voraus, wenn dort festgestellt wird: „Je nach Perspektive werden die Arbeitgeber-Beiträge zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer entweder als zusätzliches Bruttoeinkommen gesehen oder als zweckgebundener Abzug vom eigentlich angemessenen Einkommen.“
Ganz richtig werden also die „Lohnnebenkosten“ als Teil des Lohnes bzw. des Gehalts angesehen. Was völlig plausibel ist, denn „die Notwendigkeit zur Versicherung sozialer Risiken bleibt nach Wegfall der Arbeitgeberanteile (oder der gesamten Sozialversicherungsbeiträge) bestehen, d. h. ein Arbeitnehmer müsste auch nach Wegfall der Lohnnebenkosten Kosten für die allgemeinen Lebensrisiken aufwenden“.

Will heißen: Der Preis der Ware Arbeitskraft ist bestimmt durch ihre „Produktionskosten, durch die Arbeitszeit, die erforderlich ist, um diese Ware, die Arbeitskraft, hervorzubringen“. Die Produktionskosten der Arbeitskraft sind die „Kosten, die erheischt werden, um den Arbeiter als Arbeiter zu erhalten und um ihn zum Arbeiter auszubilden“. (Marx)

Nur wenn ich auf dem Standpunkt eines Kapitalisten stehe sind die „Lohnnebenkosten“ Kosten. Aus der Sicht des Arbeiters/Angestellten, also aus der Sicht der Mehrheit, sind sie Bestandteile des Lohnes. Die Lohnabhängigen brauchen die Sozialversicherungen für die Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft, für Phasen der Arbeitslosigkeit und für die Rente. Die Unternehmerbeiträge für die Sozialversicherungen sind in Wirklichkeit Lohnbestandteile, müßten also auch vollständig – und nicht nur „paritätisch“ – von den Unternehmern bezahlt werden.

Der Kapitalistenverein BDA sieht das natürlich ganz anders. Er unterscheidet zwischen „vertraglich vereinbarten Arbeitskosten“ – also Löhne und Gehälter – und „gesetzlich verursachten Arbeitskosten“ (wie z.B. die Arbeit“geber“beiträge zur Sozialversicherung). Wie das o.a. „Wirtschaftslexikon“ gehen die Herren Kapitalisten also davon aus, daß die „Lohnzusatzkosten“ nichts mit dem Preis der Ware Arbeitskraft zu tun haben, und lediglich eine wettbewerbsfeindliche Belastung ihrer Unternehmen sind. Diese seien gar eine „Strafsteuer auf Arbeit“, was „vor allem für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung“ gelte.

Die angestrebte sogenannte „Entkopplung der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitsverhältnis“ als Ziel einer „Reform“ der Sozialversicherung, mit dem tatsächlichen Ziel: Senkung der Arbeit“geber“beiträge, bedeutet für den Lohn- bzw. Gehaltsabhängigen, daß er die Kosten für die Sozialversicherung aus seinem Lohn/Gehalt bezahlen muß. Die Herren Kapitalisten sind also schlicht auf Lohnraub aus. Und das, wie wir gesehen haben, ständig.

Klaus Wallmann sen.

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